Viele landwirtschaftliche Betriebe steigen in Erneuerbare Energien ein. Ob in Windkraft, Biogas oder Photovoltaik investiert wird, die Banken fordern bei der Kreditvergabe in der Regel ein solides Versicherungs-Konzept. Die Absicherung der Risiken liegt aber auch im Interesse des Unternehmers.
von Ulrike Behrendt, Robert Broschkus
Ist das Projekt ausreichend abgesichert, wirkt sich das positiv auf die Zahlungsfähigkeit des Unternehmers bei einem Schaden aus. Deshalb bewertet die finanzierende Bank einen sinnvollen Versicherungsschutz positiv. Risiken, die für das Unternehmen existenzbedrohend sind, sollten deshalb an Versicherungen weiter-gegeben werden. Bei diesem so genannten Risikotransfer gibt es einige Dinge zu beachten.
Anlagen richtig absichern
Im ersten Schritt sollte sich der Investor an einen Versicherungsmakler oder -berater wenden. Mit ihm ist zu klären, wie die Zusammenarbeit mit in Zukunft aussehen soll. Ein Makler oder Berater ist per Gesetz verpflichtet, eine vollständige Risikoanalyse und Beratung durchzuführen. Für Beratungsfehler muss er haften. Ausführliche Gespräche über mögliche Risiken sind deshalb wesentlich für eine gute Kundenbetreuung. Auch bei der Schadenabwicklung wird ein seriöser Makler immer an der Seite seines Kunden stehen und mit ihm die nächsten Schritte planen. Es kommt immer wieder vor, dass unwahrscheinlich erscheinende Risiken nicht mitversichert werden. Diese Risiken können sich später trotzdem verwirklichen und zu einem großen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen führen. Deshalb ist es wichtig, sich von einem Experten mit reichlich Schadenerfahrung beraten zu lassen. Hier eignen sich vor allem Versicherungsmakler oder Versicherungsberater auf Honorarbasis.
Schon in der Planungsphase sollten die Bauherren professionelle Beratung für ein stimmiges Versicherungs-Konzept in Anspruch nehmen. Nur in den seltensten Fällen erhält der
Landwirt beispielsweise Einblick in die Verträge der Anlagen-Errichter. So kann es zu Abgrenzungsproblemen zwischen den bestehenden Versicherungen der Auftragnehmer kommen.
Rechtzeitig absichern
Deshalb sollte eine Montage- sowie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden, in der alle am Bau beteiligten Firmen und auch der
Landwirt als Bauherr mit seinen Eigenleistungen abgesichert sind. Darüber hinaus trägt der Bauherr das Risiko von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch die schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, die beim Bauherrn liegt, entstehen. Dies ist auch der Fall, wenn ein Bauunternehmer mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt wurde. Hierfür empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung. Die Haftpflichtversicherung erfüllt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab - notfalls auf gerichtlichem Wege.
Oft ist die Abgrenzung von Haftungsrisiken nicht von vornherein klar. Die Frage, wer für Schäden haftet, hängt bei einer Biogasanlage von vielen Dingen ab, wie beispielsweise, ob sich Leitungen auf dem eigenen oder einem fremden Grundstück befinden und wem diese gehören. Falls verschiedene Firmen gegründet wurden, sollte auch darüber mit dem Makler gesprochen werden. Dies ist im Schadenfall entscheidend für Haftungsfragen zwischen den Firmen und muss auf jeden Fall bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden. Sonst können im Schadenfall Ansprüche der Firmen untereinander ausgeschlossen sein und zu großen Lücken im Versicherungsschutz führen. Der Berater sollte außerdem wissen, ob der
Landwirt als Betreiber oder in anderer Funktion auftritt und ob er Strom oder Wärme an Dritte liefert. Die Wärmelieferung an Dritte kann dazu führen, dass der
Landwirt als Energieversorger auftritt und damit für einen Lieferausfall haftet. Bei der Ersatzversorgung entstehen meist Mehrkosten, die das Versicherungs-Konzept abdecken sollte. Außerdem sollte der Bauherr immer nach der Höhe der Haftungsbegrenzungen fragen.
Sicher starten
Nachdem die Bautätigkeit abgeschlossen ist und der Probebetrieb der Anlage erfolgreich absolviert wurde, sollte das Hauptaugenmerk des Anlagenbetreibers auf der Versicherung des maschinen- und elektrotechnischen Teils und einem eventuell eintretenden Ertragsausfall liegen. Die Erfahrung zeigt, dass sich auch ein verhältnismäßig kleiner Maschinenschaden zu einem wirtschaftlich schwerwiegenden Ertragsausfall auswirken kann. Ertragsausfälle werden über die Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgedeckt. Unverzichtbar ist ebenfalls die Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit des Anlagenbetreibers verursacht werden. Hierfür sollte unbedingt eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Tätigkeit des Anlagenbetreibers sollte in der Police möglichst genau und vollständig erfasst sein. Die Maschinenversicherung deckt grundsätzlich unvorhergesehene Schäden ab.
Um Schäden auch während der Bauphase abzudecken empfiehlt sich eine Bauwesenversicherung.
Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Kurzschlüsse und alle von außen einwirkenden Gefahren wie Sturm, Hagel und Elementar gelten üblicherweise als mitversichert. In die Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung können sämtliche Apparate, elektrische Einrichtungen und technische Anlagen eingeschlossen werden. Auch Rohrleitungen, Generatoren und Turbinen können in marktüblichen Policen mitversichert werden. Die Gewährleistung von Lieferanten ist kein Freifahrtsschein für den Versicherungsschutz, da zum Beispiel Schäden durch Bedienungsfehler und dadurch entstehende Ertragsausfälle vom Lieferanten nicht übernom-men werden. Gewährleistung bedeutet keine Garantie auf die Funktions- oder Leistungsfähigkeit, sondern bezieht sich nur auf die Lieferung der Ware in einem mangelfreien Zustand. Deshalb sollte auch während der Gewährleistungsphase eine Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung bestehen.
Um das Risiko adäquat beurteilen und ein vollständiges Versicherungs-Konzept erstellen zu können, ist bei größeren Anlagen die Besichtigung vor Ort notwendig. Größere Anlagen sind beispielsweise Photovoltaik-Freiland- und Dachanlagen mit mehr als 2 Megawatt (MW) Leistung und Biogasanlagen mit neuartiger Vergärungstechnik.
Der Bauherr sollte gemeinsam mit dem Versicherungsmakler prüfen, inwieweit eine verspätete Inbetriebnahme der Anlage ein finanzielles Risiko für sein Unternehmen darstellt. Wenn es zu einem wesentlichen Ertragsausfall kommen kann, sollte dieser frühzeitig über die Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgesichert werden. Insbesondere bei Photovoltaik-Freilandanlagen stellt sich die Frage, ob schon der Transport der Anlagen zum Standort versichert werden sollte. Denn der Käufer kann je nach Vereinbarung in den Verträgen für die Beschädigung oder den Verlust der Anlage selbst haften. Es kann auch eine Montageversicherung für die Errichtung der Anlage abgeschlossen werden. Wenn der Auftragnehmer das Risiko allerdings bis zur fertigen Montage der Anlage trägt, ist der Versicherungsschutz während der Errichtung nicht zwingend notwendig. In diesem Fall greift das Versicherungs-Konzept des Bauherrn erst ab der Betriebsphase.
Option Baukasten
Fachkundige Versicherungsmakler und -berater verhandeln mit den Versicherern über spezielle Konzepte für ihre Kunden. Diese werden ständig weiterentwickelt. Mit der langjährigen Erfahrung in der Beratung und besonders bei der Abwicklung von Schadenfällen kann ein Spezialmakler so die Deckung ganz speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Anlagenbetreibers zuschneiden. Der Versicherungsschutz kann wie bei einem Baukasten aus den verschiedenen Elementen und Versicherungen zusammengesetzt werden. Am Ende soll der Bauherr ein Versicherungs-Konzept erhalten, das die wesentlichen Risiken des Unternehmens individuell berücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil des Baukastenprinzips ist die Bündelung aller Elemente in einem Vertrag. Da die Konzepte zudem meist nur mit einem Versicherer vereinbart sind, gibt es keine Unklarheiten zu Überschneidungen des Versicherungsschutzes verschiedener Versicherer. Der Versicherungsnehmer erhält außerdem ein einziges übersichtliches Dokument anstelle von vielen verschiedenen und zahlt nur eine Prämie. Und sollte es zu Schäden kommen, muss der Anlagenbetreiber nicht gleich Maßnahmen des Versicherers befürchten, denn dieser bewertet die Schadensituation für alle Konzeptkunden gemeinsam.