Mehr als zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit verspricht die Politik nichts weniger als eine zweite Wende - eine Energiewende. Ähnlich wie 1989 ändert sich die Welt gerade schneller als manch Bürger oder Politiker folgen kann.
von Hermann Krauß
September vergangenen Jahres: Der Ausstieg vom Ausstieg aus der Kernenergie ist beschlossen und wird als notwendige Brücke in ein Zeitalter der Erneuerbaren Energien verkauft. Dann kam Fukushima und mit den Reaktorblöcken zerbarst auch die Gewissheit, eine Technologie beherrschen zu können, deren Restrisiko zuvor als hinnehmbare Unbekannte in der Gleichung für günstige und zuverlässige Energie stand.
Nun also alles zurück auf Los. Das schwarz-gelbe Kabinett hat sich darauf geeinigt, die letzten Kernkraftwerke 2022 abzuschalten. Die durch den Einsturz der Atombrücke entstehende Energielücke soll zu großen Teilen durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Von heute 17 % auf 80 % in 2050. Damit Deutschland im nächsten Jahrzehnt zuverlässig mit ethisch vertretbarer Energie versorgt wird, wurden schnelle Lösungen gesucht. Für die Zukunft der Erneuerbaren Energien ist dabei die eigentlich für Ende des Jahres geplante EEG-Novelle von zentraler Bedeutung. In der ersten Junidekade legte die Regierung unter Führung des Umweltministeriums dazu einen Kabinettsbeschluss vor.
Vorstellung der Kabinettsbeschluesse zur Energiepolitik in der Bundespressekonferenz: Norbert Röttgen, CDU, Bundesumweltminister, Philipp Rösler, FDP, Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler und Peter RAMSAUER, CSU ,Bundesverkehrsminister in Berlin (von links).
© Thomas Trutsche/photothek.net
Wie es aus dem Röttgen-Ministerium heißt, soll ein „Nischenmarkt zum Volumenmarkt werden.“ Die derzeitige EEG-Umlage von 3,5 ct/kWh soll dabei trotz des massiven Ausbaus der Erneuerbaren nicht überschritten werden und langfristig eher noch sinken. Die Windenergie wird dabei als Bereich mit den größten Potenzialen für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau gesehen. Mit einem besonderen Förderprogramm „Offshore Windenergie“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 5 Mrd. € soll der Bau der ersten zehn Offshore-Windparks massiv unterstützt werden. Um Kosten zu senken, ist gleichzeitig geplant, die Degression für Windstrom auf 2 % zu verdoppeln. Darüber hinaus soll die Genehmigung von Windanlagen zu Lande und auf dem Wasser vereinfacht werden.
In der Photovoltaik ist die geplante zusätzliche Beschneidung der Förderung zum 01. Juli vom Tisch. Grund ist der abgebremste Zubau im Vergleich zum Vorjahr. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur wurden im Zeitraum März bis Mai 2011 rund 700 MW in Betrieb genommen. Das ergibt aufs Jahr gerechnet eine Gesamtleistung von 2.800 MW und unterschreitet die 3.500 MW deutlich, die zu einem Absenken geführt hätte. Im Vergleich: in 2010 wurden insgesamt 7.400 MW neu installiert. In der EEG-Novelle ist vorgesehen, PV-Anlagen künftig stärker in das Einspeisemanagement mit einzubeziehen. Ist das Netz überlastet, können sie gegen Entschädigung in Höhe der Einspeisevergütung abgeregelt werden. Für kleine Anlagen unter 30 kW wird die Einspeiseleistung auf 70 % begrenzt, da hier ein Einspeisemanagement zu aufwändig wäre. Außerdem sind in der Photovoltaik künftig nur noch drei Vergütungsklassen (bis 30, 30 bis 500, über 500 kW) geplant.
Die Pläne für den Biogassektor stoßen in der Bauernschaft auf Unverständnis. So sprachen sich die Verbandsspitzen von
DBV und Fachverband Biogas (FvB) gemeinsam vor allem gegen die angedachte Mindestwärmenutzung und die Marktprämie für Großanlagen aus. Die EEG-Novelle dürfe keine „Beschäftigungsmaßnahme für Juristen“ werden, sondern eine „sachliche und praxisgerechte“ Weiterentwicklung des eingeschlagenen Weges, wird FvB-Präsident Josef Pellmeyer in Agra-Europe zitiert. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass künftig jede Biogasanlage mindestens 60 % Wärmenutzung oder 60 % Gülleeinsatz nachweisen oder aber in die Direktvermarktung ihres Stroms über die Marktprämie gehen muss. Diese gilt für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW laut dem Entwurf ab 2014 verbindlich. Durch die Pflicht zur Wärmenutzung wird nach Ansicht Pellmeyers die Finanzierung für die Landwirte künftig schwieriger.
Laut dem Kabinettsbeschluss soll es in Zukunft zwei Rohstoffvergütungsklassen geben, deren Fördersätze sich vom Energiegehalt ableiten. In der Rohstoffklasse I wird für energiereiche Substrate wie Mais und
Zuckerrüben für Kleinanlagen bis 500 kW ein Satz von 6 ct/kWh vorgesehen, für größere Anlagen bis 5 MW sind es 5 ct/kWh. Stärker gestaffelt wird in der neuen EEG-Novelle nach dem Willen des Kabinetts auch die Grundvergütung:
- bis 150 kW: 14,3 ct/kWh
- bis 500 kW: 12,3 ct/kWh
- bis 5 MW: 11,0 ct/kWh
- bis 20 MW: 6 ct/kWh
Darüber hinaus will das Kabinett eine neue Anlagengröße von 75 kW einführen, die pauschal mit 25 ct/kWh vergütet werden soll, wenn mindestens 80 % Gülle vergärt werden. Der Bundesrat hingegen will diese Anlagengröße auf 150 kW angehoben wissen. Die Länderkammer sprach sich auch gegen die geplante Mindestwärmenutzungspflicht und die Begrenzung des Maisanbaus aus.
Durch die geplanten Einschnitte will das Umweltministerium im Biogasbereich zwischen zehn und 15 Prozent an Fördergeldern einsparen. Trotz der neuen Anlagenklasse von 75 kW setzt Umweltminister Röttgen den Rotstift hier allerdings vor allem bei Kleinanlagen an.
Was zu Beginn des Jahres als undenkbar schien, steht jetzt kurz davor, gesetzliche Realität zu werden. Bis zum Redaktionsschluss war die EEG-Novelle noch nicht fertig, die vielen Änderungsvorschläge zeigen aber, mit welch heißer Nadel das Gesetz gestrickt wird. Die CDU hat dabei alte Positionen aufgegeben und die Grünen müssen neue besetzen um ihre Identität zu erhalten. Diese Wende ist eine Chance für den Standort Deutschland. Auf dem Weg in diese Zukunft darf die Politik nicht die Biogasanlagen und Solarflächen der Landwirte im ländlichen Raum vergessen.