Dr. Hartwig Schwieger, zweiter Vorsitzender des Bundesverbandes Kleinwindanlagen (BVKW), beantwortet Fragen zu dieser in Deutschland noch nicht so weit verbreiteten Technologie, zur Marktsituation und zur Rolle der Politik.
joule: Was genau ist eigentlich eine Kleinwindanlage? Und was müssen Interessenten beachten, die ein solche Anlage kaufen wollen?
Dr. Hartwig Schwieriger, 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Kleinwindanlagen
HS: Bedingt durch die unterschiedliche Bau-Gesetzgebung in den Bundesländern gab es bisher keine einheitlichen Kriterien für KWEAs. Zunehmend setzt sich jedoch die Definition aus der europaweit gültigen Norm EN 61400/2 durch, die Kleinwindanlagen bis 200 m² Rotorfläche (16 m Rotordurchmesser) definiert. Dabei werden sie in 2 Klassen unterteilt: Bis 40 m² Rotorfläche und von 40 bis 200 m².
Wesentlich ist auch die Bauhöhe. Mittlerweile wird in fast allen Bundesländern die sogenannte „Raumbedeutsamkeit“ für Bauwerke ab 30 m Höhe definiert. Das heißt, Kleinwindanlagen unter 30 m Bauhöhe (gemessen bis zur Flügelspitze) beeinträchtigen das weiträumige Landschaftsbild nicht. Sie sind nicht höher als ein größerer Baumbestand, sodass sie sich harmonisch in die Umgebung integrieren können, insbesondere wenn sie optisch ansprechend gestaltet sind. Moderne Großwindanlagen können dagegen über 180 m Bauhöhe und über 10.000 m² Rotorfläche erreichen.
Der Bundesverband Windener-gie e.V. (BWE) hingegen klassifiziert Kleinwindanlagen im Wesentlichen nach der Leistung und geht dabei bis immerhin 200 kW. Hier steht eine umwelt- und landschaftsfreundliche Bauhöhe weniger im Vordergrund. Die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für Anlagen unter 30 m Höhe dürfte hier kaum erreichbar sein, auch wenn diese größeren Anlagen (Bauhöhe bis zu 50 m) mit einer etwas geringeren EEG-Vergütung auskommen könnten.
Beim Kauf einer KWEA gibt es ganz wesentliche Qualitätskriterien: Wichtig ist eine moderne, aerodynamisch ausgereifte und solide Bauweise mit einer guten elektronischen Steuerung und einem zuverlässigen, automatischen Bremssystem in der Klasse über ca. 2 kW. Anlagen ohne automatische Bremsanlage sind nur bei sehr kleinen Rotordurchmessern vertretbar und zulässig, da diese bei Sturm nicht sicher abschalten können und bei hohen Drehzahlen zur Geräuschbildung neigen. Hier kommen auch die Vorbehalte bezüglich der Lärm-entwicklung her - ein Problem, das bei modernen drehzahlgeregelten Anlagen kaum noch existiert.
Beim Kauf sollte besonders darauf geachtet werden, dass der Anbieter eine gute Komplettleistung - einschließlich der Erstellung der Bauanträge - und einen kompetenten technischen Service anbieten kann.
Ebenso wichtig ist eine gute Beratung hinsichtlich des möglichen Ertrags und ggf. eine Windmessung. Eine freistehende Kleinwindanlage kann, je nach Höhe, an guten Küstenstandorten 300 bis 800 kWh/m² Rotorfläche im Jahr erwirtschaften. An freien Inlandstandorten sollten nur 50 bis 400 kWh/m² im Jahr angesetzt werden. Wenn Hindernisse existieren, kann der Ertrag deutlich einbrechen. Ein wirtschaftlicher Vergleich von Kleinwindanlagen beruht immer auf den Kriterien Rotorfläche, Qualität der Anlage und Bauhöhe, wobei letzteres oft vom Bauamt limitiert wird.
joule: Wie ist denn die derzeitige Marktsituation in Deutschland?
HS: In Deutschland gibt es einige Hersteller mit sehr interessanten, innovativen Produkten, sowohl bei Vertikalrotor-Anlagen als auch bei klassischen horizontalen Anlagen. Vieles ist noch in der Entwicklung, sodass von mehr als 50 Anbietern nur eine kleine Anzahl tatsächlich lieferfähig ist. Der BWE veröffentlicht aktuelle Marktübersichten. Eine Vorreiterrolle nimmt Schleswig-Holstein ein, wo man den KWEAs auch politisch positiv gegenübersteht.
joule: Es gibt kaum einheitliche Normen bisher. Was kann die Branche tun?
HS: Diese Normen sind durchaus vorhanden, vor allem auf Basis der europaweit gültigen EN 61400/2 Norm für kleine Windenergieanlagen bis 200 m² Rotorfläche. Diese Anforderungen werden aber nicht von allen Herstellern oder Importeuren eingehalten. Damit der Lieferant in die Verantwortung genommen werden kann, sollte er eine von deutschen Ingenieuren erstellte CE-Konformitätserklärung unter Bezug auf die EN 61400/2 vorlegen. Dies ist auch für die Bauantragserstellung notwendig. Der deutsche Maschinenbau arbeitet allgemein auf einem hohen Normungs-Niveau, während dies für andere Länder nicht selbstverständlich und für Länder außerhalb der EU nicht rechtskräftig ist.
joule: Die Politik fördert die Verbreitung von Kleinwindanlagen bislang wenig. Welche Unterstützung erhoffen Sie sich hier? Gibt es vorbildhafte Beispiele aus dem Ausland?
HS: Politische Entscheidungen vorauszusagen ist kaum möglich. Tatsache ist, dass wichtige Entscheidungen für KWEAs in Deutschland schon längere Zeit verschleppt werden. Dänemark und Großbritannien haben bereits Einspeisevergütungen auf einem Niveau zwischen 25 und 30 Ct/kWh. In anderen Ländern läuft die Diskussion. Der aktuelle Entwurf des EEG ist im Wesentlichen vor „Fukushima“ entstanden und trägt den Gedanken der Energiewende noch nicht, sodass der Deutsche Markt immer mehr ins Hintertreffen gerät. Der Bundesverband Kleinwindanlagen plädiert, je nach Größe der KWEA, für eine EEG-Vergütung zwischen 22 und 30 Ct/kWh als Anschubförderung für Strom aus Kleinwindanlagen. Immerhin liegt der Preis für die Erzeugung und großflächige Verteilung im Netz bei konventionellem Strom mittlerweile bei fast 15 Ct/kWh.
Der BVKW tritt ebenfalls dafür ein, dass endlich möglichst einheitliche Richtlinien für die Bauanträge und Anforderungen an Kleinwindanlagen vor allem in den nördlichen Bundesländern verfasst werden. Eine Anforderungsliste an die Bauverfahren, wie auch umfangreiche Informationen zum EEG-Gesetz sind auf der Web-Seite des BVKW zu finden.
das Interview führte Catrin Hahn