Montag, 21.05.2012
Vorreiter für Kleinwindanlagen
Ein neuer Erlass des Landes Schleswig-Holstein zur „Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kleinwindkraftanlagen“ soll für weitere Bundesländer Modell sein. Schleswig-Holstein hat den Erlass bereits an die Fachkommission Städtebau weiter geleitet.
Kiel/Husum - Durch dieses Gremium soll das Schreiben nun auch in den übrigen Bundesländern zur Übernahme vorgeschlagen werden, meldet der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW). Für die künftigen Betreiber von Kleinwindanlagen bedeutet dieser Erlass Klarheit und Rechtssicherheit schon in der Planungsphase.
Demnach sind nun im Außenbereich Kleinwindanlagen bei Einhaltung bestimmter Regeln bis zu einer Höhe von 30 m grundsätzlich erlaubt - und das auch außerhalb der sog. Windvorranggebiete. Kritisch sieht der Bundesverband WindEnergie an diesem Landeserlass die neu geschaffenen, bürokratischen Hürden sowie die Übertragung von Genehmigungsbedingungen, die bisher für große WEA galten.
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